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Das Institut für Rechtsmedizin bietet Untersuchungen zum Nachweis der Drogen- und Alkoholabstinenz im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung, sowie im Auftrag von Gesundheitsämtern, Jugendämter und Bewährungshilfestellen an.
Zum Nachweis der Drogen- und Alkoholabstinenz werden vorwiegend Urin- und Haarproben untersucht. Urinuntersuchungen erfassen – mit Ausnahme eines chronischen Cannabiskonsums – einen Zeitraum von einigen Tagen. Durch Haaruntersuchungen können, bei einem Haarwachstum von ca. 1 cm/Monat, sehr viel längere Zeiträume begutachtet werden. Die Untersuchung von Blutproben ist ebenso möglich, jedoch sind die meisten Substanzen nur einige Stunden bis wenige Tage im Blut nachweisbar.
Urinproben werden mittels LC-MS/MS-Analyse, welche einen absolut sicheren Nachweis der Substanzen erlaubt, auf die Drogenhauptgruppen (außer Cannabinoide) bzw. den Alkoholmarker Ethylglucuronid untersucht. Für die Untersuchung auf Cannabinoide werden Urinproben vorab immunchemisch untersucht. Im Fall eines positiven Resultats erfolgt eine Bestätigungsanalyse auf Cannabinoide mittels GC-MS, die ebenfalls einen absolut sicheren Nachweis erlaubt.
Haarproben werden durch ein Auftragslabor nach aufwendiger Extraktion auf die Drogenhauptgruppen bzw. den Alkoholmarker Ethylglucuronid untersucht. Ein Merkblatt zur Asservierung von Haaren steht zum Download bereit.
Fahreignungsbegutachtungsstellen, Landratsämter, Jugendämter und Bewährungshilfestellen können uns Proben mit einem entsprechenden Auftragsformular zur Untersuchung zusenden. Untersuchungsauftrag
Jugendämter und Bewährungshilfestellen können bei uns ein Abstinenzkontrollprogramm beauftragen.
Antrag Abstinenzkontrollprogramm
Privatpersonen können uns zur Vereinbarung von Terminen zur Probennahme von Kopfhaaren telefonisch kontaktieren (03641/9397103). Je nach Fragestellung im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik ist die Untersuchung einer Haarlänge von 3 cm (Nachweis der Alkoholabstinenz) bzw. 6 cm (Nachweis der Drogenabstinenz) zu empfehlen.