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Blutspurenmusteranalyse bezeichnet die Erfassung, Beschreibung, Dokumentation und Interpretation einzelner Blutspuren oder deren Muster. Sie liefert einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion von Tatabläufen sowohl bei Körperverletzungs- als auch bei Tötungsdelikten.
Zur Blutspurenmusteranalyse gehören die Sichtbarmachung von Blutspuren nach Reinigung (z.B. durch Aufsprühen von Luminol-Reagens) ebenso wie Vorproben auf Blut bei blutverdächtigen Antragungen.
Unterschieden werden beispielsweise Tropf- oder Spritzspuren, Beschleunigungsspuren, Ausatemspuren, Schleuderspuren, Schlagspuren oder Kontaktspuren, die auf den Entstehungsmechanismus rückschließen lassen. Bei bestimmten Spurenarten kann aus der Morphologie der Spur der Ursprungspunkt, d.h. die Position der Blutungsquelle rekonstruiert werden. Für die Blutspurenmusteranalyse essentiell ist die Kenntnis der Blutungsquellen; sie sollte daher von dem Arzt durchgeführt werden, der entweder die Obduktion des Getöteten, oder die Untersuchung des Verletzten vorgenommen hat.
Die Blutspurenmusteranalyse erfolgt in der Regel im Rahmen der Besichtigung des Geschehensortes, sie ist aber auch anhand von Bildern des Geschehensortes im Nachhinein möglich. Wichtig für die Aussagekraft der Blutspurenmustergutachten ist die Miteinbeziehung der Ergebnisse der spurenkundlich-molekulargenetischen Untersuchung unter anderem von Kleidungsstücken der Tatbeteiligten. Nur so können Entstehungsart der Blutspuren und Verursacher der Blutspuren miteinander abgeglichen werden und eine Rekonstruktion des Geschehensablaufs erfolgen. Durch das Institut für Rechtsmedizin werden Blutspurenmustergutachten daher immer interdisziplinär durch den Obduzenten oder den verletzungsbegutachtenden Arzt und den Molekulargenetiker erstellt.
Mitarbeiter der Institutes für Rechtsmedizin sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft "Blutspurenmusteranalyse" der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.